Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Volkswagen …
Der nutzlose und gleichsam durch das Kraftfahrtbundesamt aufgezwungene Nacherfüllungsversuch mittels Softwareupdate im Wert von 60,00 Euro lässt den begangenen Betrug und weitere deliktische Handlungen nicht entfallen und ist damit unerheblich für die Frage der Rückabwicklung im Wege der Naturalrestitution. Wer, wie ich, kein Jura studiert hat – dem sollte man das Geschriebene übersetzen: „Das Software-Update … Weiterlesen